Schützenverein Stahringen 1956 e.v.
Schützenhaus: Weiherstraße 14, 78315 Stahringen
Telefon: 07738-7699
eMail:info@schuetzenverein-stahringen.de
www.schuetzenverein-stahringen.de
Auszug aus dem Mietvertrag
Der Schützenverein Stahringen 1956 e.V. überläßt seinen Mitgliedern sowie anderen Personen
(Vereinen, Institutionen ) das Schützenhaus zu folgenden Bedingungen:
1.) Die Getränke müssen vom Schützenverein abgenommen werden.
Die Preise sind in der aushängenden Preisliste ersichtlich.
2.) Das Schützenhaus muß in einwandfreiem Zustand wieder dem Schützenverein übergeben werden.
3.) Bei Nichtmitgliedern, Vereinen oder Institutionen wird eine Miete in Höhe von € 100,00
festegesetzt.
4.) Bei Mitgliedern entfällt diese Miete, sofern es sich um ein
Familienfest ( Geburtstag, Taufe, Polterabend, Hochzeit etc.)handelt.
5.) Die Schießanlagen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Schützenvereins benutzt werden. ( Standaufsicht !! )
6.) Die Müllentsorgung obliegt dem Mieter.
7.) Als wesentliche Vertragsbedingung gilt die Haftungsausschlußklausel.
Haftungsausschlußklausel
1.) Der Schützenverein Stahringen 1956 e.V. überläßt dem Mieter das Schützenhaus samt Einrichtung zur Benutzung in dem Zustand, in welchem es sich befindet. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt jeweils vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen.
2.) Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Schützenverein Stahringen 1956 e.V. an den überlassenen Einrichtungen und Zugangswegen durch die Benutzung im Rahmen dieses Mietvertrages entstehen, auch wenn sie infolge der Vermietung des Schützenhauses durch Dritte verursacht worden sind.
3.) Der Mieter stellt den Schützenverein Stahringen von etwaigen Haftungsansprüchen der Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjektes und der Zugänge dazu stehen.Der Mieter verzichtet seinerseits auf einen Haftpflichtanspruch gegen den Schützenverein Stahringen 1956 e.V. und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen den Schützenverein Stahringen 1956 e.V. und dessen Mitglieder.
4.) Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung des Schützenverein Stahringen 1956 e.V. als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt.
5.) Diese Haftungsausschlußklausel ist wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.
Schützenverein Stahringen 1956 e.v.
Schützenhaus: Weiherstraße 14, 78315 Stahringen
Telefon: 07738-7699
eMail:info@schuetzenverein-stahringen.de
www.schuetzenverein-stahringen.de
Getränke-Preise |
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EP in Euro
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Märzen/Pils/Weizen
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0,50 ltr.
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2,00
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Weizen alkoholfrei
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0,50ltr.
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2,20
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Tannenzäpfle
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0,33 ltr.
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1,70
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Wein weiß
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0,25 ltr.
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2,20
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Wein rot
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0,25 ltr.
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2,50
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Cola, Fanta
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0,33 ltr.
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1,10
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Cola
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1,00 ltr.
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3,00
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Spezi
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0,50 ltr.
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1,50
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Apfelschorle
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0,50 ltr.
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1,50
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Sprudel süß
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0,70 ltr.
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1,10
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Sprudel sauer
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0,70 ltr.
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1,10
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Sekt, O-Saft und Spirituosen können nach Absprache mitgebracht werden !!
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